Steckfertige Erzeugungsanlagen
Gutschrift von 110,23 € bei 19 % MWSt.für einen notwendigen Zählertausch / Zuschuss von 50,00 €
Gefördert wird die Neuanschaffung einer steckfertigen Erzeugungsanlage bis maximal 600 W.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Strom oder Erdgaskunden der infra fürth GmbH als Eigentümer von Wohnungen, Wohngebäuden oder Verwalter von gesamten Objekten sowie Nichteigentümer (z.B. Mieter) mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 50,- €
- Erstattung von 110,23 € (bei 19 % MWSt.) für einen notwendigen Zählertausch von einem Ein- auf einen Zwei-Richtungszähler, um eingespeiste Strommengen zu erfassen
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.