Batteriespeicher (I.11)
Zuschuss von 250,00 € pro kWh, max. 1.500,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Installation von stationären Batterien mit einer Kapazität bis 30 kWh zur Stromspeicherung in Wohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen und WEGs
Art und Höhe der Förderung
- für den Erwerb eines Batteriespeichers Zuschuss von 250,- € je kWh, maximal 1.500,- €
- bei gleichzeitiger Eigenstomproduktion mittels einer PV-Anlage zusätzlicher Zuschuss von 500,- €
- bei zusätzlicher Installation einer Ladeeinrichtung für PKW zusätzlicher Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.