Photovoltaikanlagen (I.10)
Zuschuss von max. 3.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung von Wohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen und WEGs
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 300,- € je kWp, maximal 3.000,- €
- für Anlagen > 20 kWp pauschaler Zuschuss von 500,- €
- für den Kauf und die Installation eines neuen Zählerschranks Zuschuss von 25 % der Nettogesamtkosten, maximal 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.