Förderprogramm Umweltschutz - Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Zuschuss in unterschiedlicher Höhe
Gefördert werden kann die Neuerrichtung und Erweiterung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung sowie Neuinvestitionen in stationäre Batterien (z. B. Lithium-Ionen- und Salzwasserbatterien) zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Gebäuden, in denen der Strom selbst verbraucht wird.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Grundstückseigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- Wohnungsbaufirmen
- Bauträger
Art und Höhe der Förderung
1. Für Photovoltaikanlagen
- für die ersten 10 kWp Zuschuss von 400,- € je kWp
- für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp Zuschuss von 200,- € je kWp
2. Für Batteriespeicher
- Zuschuss von 20 % der Investitionskosten, maximal 3.000,- €
- für eine inselfähige Notstromfunktion Bonus von 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.