Baustein 4 Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen als Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigte
Aktueller Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Fördertopf der Stadt Mannheim für das Förderprogramm für energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen aufgebraucht ist. Stellen Sie bitte daher keine weiteren Anträge mehr.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Umstieg auf LED-Beleuchtung in Nicht-Wohngebäuden und Sportanlagen
- Einbau innovativer Speichertechnologie (z.B. latente Wärmespeicher, Wasserstoffspeicher)
- Fassaden- oder dachintegrierte Photovoltaik-Anlagen
- Einführung von Mieterstrommodellen
- vorbildliche und umfassende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Rückstauklappe, Sturmsicherung, Regenwassernutzung)
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss nach Einzelfallentscheidung, maximal 10.000,- €
- bei Unterschreitung der von der Stadt Mannheim aufgelegten Haushaltsburttoeinkommen, Erhöhung der Fördersätze um 5 %
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.