Mini-PV-Anlagen
Zuschuss von min. 50,00 €, max. 100,00 €
Gefördert wird die Anschaffung von Kleinst-PV-Anlagen (PlugIn-Module).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie kirchliche oder gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt im Sinne des Förderprogramms auf der Gemarkung der Gemeinde Malsch durchführen
Nicht antragsberechtigt:
Firmen, die förderfähige Anlagen oder deren Komponenten herstellen, planen, errichten oder damit Handel treiben
Förderfähig
Förderfähige Anlagen:
- Kollektoren einschließlich dem zugehörigen Wechselrichter entsprechend der aktuell gültigen technischen Sicherheitsstandards nach VDE Norm, zentraler Netz und Anlagenschutz - NA-Schutz und eventuellem Zweirichtungszähler
- Die Kollektoren müssen von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO getestet sein.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 50,- € pro förderfähiges Vorhaben
- für jedes weitere Modul Zuschuss von 25,- €
- maximal 100,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.