Solaranlagen
Zuschuss von max. 3.750,00 €
Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur effizienten Nutzung der Solarenergie auf privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie zugehörigen Nebengebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Gebäudeeigentümer von privat genutzten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten
Aktueller Hinweis
Die Mittel für die Förderung von Solaranlagen sind für dieses Jahr (2022) erschöpft! Anträge können weiterhin gestellt werden und werden auf eine Wateliste gesetzt.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- BAFA gelistete Solarthermieanlagen
- Photovoltaikanlagen bis 10 kWp
- Stromspeicher
- Wallboxen für E-Fahrzeuge
- Solarthermie zur Heizungsunterstützung
Art und Höhe der Förderung
1. Solaranlagen
- für die Neuerrichtung einer Solarthermieanlage Zuschuss von 110,- €/m², maximal 500,- €
- für die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen Zuschuss von 150,- €/kWp bis maximal 10 kWp
- maximal eine Solarthermie- oder PV-Anlage pro Immobilie und Jahr
2. Begleitmaßnahmen
- für Stromspeicher Zuschuss von 500,- € (auch für die Nachrüstung bestehender Anlagen)
- für Wallboxen für E-Fahrzeuge Zuschuss von 250,- €
- für Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung Zuschuss von 1.500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.