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Batteriespeicher für PV-Anlagen 1.7

Zuschuss von min. 300,00 €, max. 700,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Batteriespeicher für PV-Anlagen, soweit die Maßnahme durch die KfW gefördert wird.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen auf dem Gebiet der Marktgemeinde Heroldsberg
- bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage

Art und Höhe der Förderung

- für Anlagen bis 2 kWh Zuschuss von 300,- €
- für Anlagen ab 2 kWh Zuschuss von 400,- €
- für Anlagen ab 4 kWh Zuschuss von 500,- €
- für Anlagen ab 6 kWh Zuschuss von 600,- €
- für Anlagen ab 8 kWh Zuschuss von 700,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.