Batteriespeicher für PV-Anlagen 1.7
Zuschuss von min. 300,00 €, max. 700,00 €
Gefördert werden Batteriespeicher für PV-Anlagen, soweit die Maßnahme durch die KfW gefördert wird.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen auf dem Gebiet der Marktgemeinde Heroldsberg
- bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen bis 2 kWh Zuschuss von 300,- €
- für Anlagen ab 2 kWh Zuschuss von 400,- €
- für Anlagen ab 4 kWh Zuschuss von 500,- €
- für Anlagen ab 6 kWh Zuschuss von 600,- €
- für Anlagen ab 8 kWh Zuschuss von 700,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.