Mini-Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 100,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden Mini-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 600 W zur Stromeinspeisung direkt in den Haushaltsstromkreis.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen als Gebäudeeigentümer, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaften des Gebäudes sowie Mieter oder Pächter des Gebäudes mit Einverständniserklärung des Eigentümers
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 10 % der Investitionskosten pro Wohnung
- maximal 100,- € pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.