Photovoltaikanlagen mit Speicher
Zuschuss von max. 1.800,00 €
Gefördert wird die Errichtung einer PV-Anlage mit Energiespeicher (Neuanlage), bzw. die Speichernachrüstung für bereits bestehende PV-Anlagen (Errichtung nach dem 31.12.2012).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen als Gebäudeeigentümer, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaften des Gebäudes sowie Mieter oder Pächter des Gebäudes mit Einverständniserklärung des Eigentümers
Förderfähig
Nicht förderfähig:
- ausschließlich und überwiegend gewerblich genutzte Gebäude
Art und Höhe der Förderung
- für die Anschaffung eines Stromspeichers Zuschuss von 10 % der Investitionskosten, maximal 900,- €
- für die Neuerrichtung einer PV-Anlage Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 900,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.