Solar-Speicher-Programm
Zuschuss von min. 500,00 €, max. 10.000,00 €
Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privathaushalte
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
- Unternehmen
- Vereine
- Karitative Einrichtungen
Aktueller Hinweis
Die Antragsfrist für das Programmjahr 2021 endete am 31.10.2021.
Aktuell befindet sich das weiterentwickelte Solar-Speicher-Programm II in der Vorbereitung. Es adressiert künftig Kommunen, Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen und wird neue Möglichkeiten zur kombinierten Förderung von Strombatteriespeichern und (Wand-)Ladesäulen bieten. Das Solar-Speicher-Programm II stellt eine zielgerichtete Weiterentwicklung dar und unterstützt die Verzahnung von Energie- und Verkehrswende. Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm II erhalten Sie in den kommenden Monaten.
Förderfähig
Förderfähige Anlagen:
1. Heimspeicher in Privathaushalten
- Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
2. Speicher für kommunale Liegenschaften sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen
- Die Kapazität des Speichers muss mindestens 10 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp.
Art und Höhe der Förderung
1. Für Heimspeicher in Privathaushalten
- Zuschuss von 100,- € pro kWh Speicherkapazität
- maximal 1.000,- € je Vorhaben
2. Für Speicher für kommunale Liegenschaften sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen
- Zuschuss von 100,- € pro kWh Speicherkapazität
- maximal 10.000,- € je Vorhaben
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.