Kleinspeicher-Programm
Zuschuss von max. 3.000,00 €
Gefördert wird die Installation von Stromspeichern ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh, die dauerhaft mit einer PV-Anlage gekoppelt sind, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und das Stromnetz im Land Brandenburg zu entlasten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen, die Eigentümer/Miteigentümer eines bestehenden oder eines neu errichteten, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten, Wohneigentums sind beziehungsweise sein werden.
Aktueller Hinweis
Die zweite Runde zur Antragstellung im Kleinspeicher-Programm ist mit 500 Anträgen erfolgreich beendet worden. Derzeit werden die Förderanträge geprüft und entschieden.
Der Brandenburger Haushalt 2021 ist von den Auswirkungen der Pandemie geprägt und lässt aufgrund notwendiger Einschnitte keine weitere Fortführung des Kleinspeicher-Programms zu. Eine Beantragung von Fördermitteln ist nicht mehr möglich.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Beschaffung und die Installation eines Stromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie des zugehörigen (Hybrid-)Wechselrichters und die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings
- Ausgaben für einen Hybridwechselrichter sind aufgrund seiner Funktionen nur zu 50 % zuwendungsfähig
Art und Höhe der Förderung
- bei einem Eigenverbrauchsanteil von mindestens 50 % Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal 3.000,- € je Antrag
- bei einem Eigenverbrauchsanteil von mindestens 40 % Zuschuss von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal 2.000,- € je Antrag
- bei einem Eigenverbrauchsanteil von mindestens 30 % Zuschuss von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal 1.000,- € je Antrag
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.