Photovoltaikanlagen und netzdienliche PV-Batteriespeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen ab 2 kWp auf Dächern sowie die Nachrüstung von stationären Batteriespeichern ab 2 kWh nutzbarer Speicherkapazität.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften (Wohnungseigentümergemeinschaften)
- gemeinnützige Organisationen
- Vereine, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinsheim im Stadtgebiet von Königsbrunn haben
Aktueller Hinweis
Wegen der sehr hohen Anzahl an eingegangenen Anträgen ist das zur Verfügung gestellte Budget derzeit leider bereits abgegriffen. Die Stadt Königsbrunn hofft, dass das Förder-Budget 2022 nochmals erhöht werden kann.
Art und Höhe der Förderung
1. Für Photovoltaikanlagen
- Grundbeitrag von 50,- €/kWp
- zusätzlicher Zuschuss von 100,- € pro kW
- maximal 1.000,- €
2. Für netzdienliche, intelligente Batteriespeicher
- Zuschuss von 20 % der Investitionskosten (Brutto)
- maximal 1.500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.