Förderprogramm Photovoltaik
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer elektrischen Leistung von 3 bis 35 Kilowatt Spitzenleistung auf und an Gebäuden im Gebiet der Stadt Oldenburg, sowie kleine Balkonmodule mit einer Leistung bis 600 Watt.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, kirchliche, soziale und caritative Einrichtungen als Gebäudeeigentümer
Aktueller Hinweis
Wegen starker Nachfrage sind bereits jetzt alle Fördermittel für das Förderprogramm Errichtung von Photovoltaikanlagen aus 2022 gebunden. Weitere Anträge können erst 2023 wieder gestellt werden.
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen von 3 bis 10 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) Zuschuss von 150,- € pro volle kWp bis 10 kWp
- für Anlagen von 11 bis 20 kWp Zuschuss von 150,- € pro volle kWp für den Leistungsbereich von 3 bis 10 kWp, für den Leistungsbereich von 11 bis 20 kWp Zuschuss von 125,- € pro volle kWp bis 20 kWp
- für Anlagen von 21 bis 35 kWp Zuschuss von 150,- € pro volle kWp für den Leistungsbereich von 3 bis 10 kWp, für den Leistungsbereich von 11 bis 20 kWp Zuschuss von 125,- € pro volle kWp bis 20 kWp, für den Leistungsbereich von 21bis 35 kWp Zuschuss von 100,- € pro volle kWp bis 35 kWp
- zusätzlicher Innovationsbonus von 1.000,- € für Fassadenmodule oder für Hybridanlagen, die sowohl Wärme wie auch Strom erzeugen (PVT-Module) und für sogenannte Überdachungsanlagen, die zum Beispiel für die Überdachung von Carports oder auch Wintergärten eingesetzt werden
- für die Anschaffung eines Balkonmoduls mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt Zuschuss von 300,- €
- für die Umstellung auf Überschusseinspeisung bei bestehenden Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft (Eigenverbrauch des Photovoltaik-Stroms) Zuschuss von 150,- € für den Austausch des Stromzählers auf einen Zweirichtungszähler
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.