Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Stromerzeugung erneuerbar - 3.6 Balkonmodule

Zuschuss von max. 200,00 € pro Anlage

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Art und Höhe der Förderung

Zuschuss von maximal 200,- € pro Anlage

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.