Stromerzeugung erneuerbar - 3.4 Photovoltaik Dachvollbelegung
Zuschuss von 150,00 € pro kWp, max. 2.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden Photovoltaikanlagen, die die Mindestgröße (0,02 kWp pro m²) aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) überschreiten, für Bestandsgebäude mit Baujahr bis 2021.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 150,- €/kWp
- maximal 1.500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.