Solarmetropole Ruhr - Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Herten
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 5 kWp für Wohngebäude oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Herten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer oder Pächter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen innerhalb des Stadtgebietes von Herten und seiner Ortsteile sind
Nicht antragsberechtigt:
- Juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden
Aktueller Hinweis
Fördertopf 2022 bereits erschöpft
Da der Fördertopf bereits erschöpft ist, können in diesem Jahr daher keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Art und Höhe der Förderung
- für die Pacht einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 250,- €
- für den Kauf einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.