Gemeinde Isenbüttel: Investitionen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden und klimafreundlicher Mobilität
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung von klimaschädlichen CO2-Emissionen und zur nachhaltigen energetischen Verbesserung von Gebäuden und klimafreundlicher Mobilität.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- uneingeschränkt zuwendungsberechtigt natürliche Personen als Eigentümer, Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften von Wohngebäuden sowie als Mieter, sofern eine Vereinbarung zur energetischen Modernisierung zwischen Vermieter und Mieter vorliegt
- für Nichtwohngebäude (Initialberatung, Solarstrom-Anlagen), natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Pächter
- für die Abschaffung von Pkw, Halter von Pkw mit Verbrennungsmotor mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Isenbüttel
Aktueller Hinweis
Bitte keine Anträge mehr stellen. Der Haushaltsansatz ist ausgeschöpft.
Art und Höhe der Förderung
1. Maßnahmen zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs
- Zuschuss in Abhängigkeit der anteiligen Reduzierung des Energiebedarfs von 1.250,- € bis 5.000,- €
- für Wohnimmobilien mit mehreren Wohneinheiten zusätzlicher Zuschuss von 50 % bis 87,5 % der förderfähigen Kosten
- maximal 50 % der Investitionskosten
2. Initialberatungen
- maximal 500,- €, wenn sie nicht zusätzlich durch einen BAFA-Zuschuss gefördert wird
- maximal 250,- €, sofern sie zusätzlich durch einen BAFA-Zuschuss gefördert wird
3. Gebäude- und Detail-Checks zu Heiztechnik oder Wärmeschutz durch die Verbraucherzentrale
- Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
4. Begleitende Bauüberwachung
- maximal 500,- €, wenn sie nicht zusätzlich durch einen BAFA-Zuschuss gefördert wird
- maximal 250,- €, sofern sie zusätzlich durch einen BAFA-Zuschuss gefördert wird
5. Technische Einzelmaßnahmen
- für Luftdichtheitstests Zuschuss von 150,- €
- für hydraulische Heizungsabgleiche Zuschuss von 150,- €
- für den Einbau einer Hocheffizienz-Heizungspumpe Zuschuss von 150,- €
6. Solarstromanlagen
- Aufdach-Solarstrom-Anlagen in Ost- oder Westrichtung und Solarstrom-Anlagen an Fassaden Zuschuss von 300,- €/kWp
7. Energetische Dämmungsmaßnahmen an Fassaden, Keller, Decken und Dach mit Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen
- Zuschuss von 15 % der Material- und Lohnkosten
8. Abschaffen eines Pkw mit Verbrennungsmotor
- Zuschuss von Form einer BahnCard 50, 1. Klasse für ein Jahr und zusätzlich 1.100,- € für den Erwerb eines Elektrofahrzeugs (Pedelec oder Pkw) oder ein VRB Plus Abo (Preisstufe 4) für ein Jahr
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.