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Förderprogramm Klimaschutz

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Solaranlagen und die Anlagen von Gründächern und Fassadenbegrünung auf bzw. an privat genutzten Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- volljährige Bürger mit einem Erstwohnsitz in Werther (Westf.)
- Eigentümer und Mieter von privat genutzten Immobilien in Werther (Westf.)

Aktueller Hinweis

Für das Jahr 2022 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden ab einer Mindestinvestitionssumme von 1.200,- €, Zuschuss von 100,- €/kWp, maximal 1.000,- €
- für Stecker-Solar-Geräte mit einer Leistung bis 0,6 kWp Zuschuss von 100,- €
- für Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung Zuschuss von 500,- €
- für Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung Zuschuss von 750,- €
- für Stromspeicher Zuschuss von 50,- €/kWh Nutzkapazität, maximal 750,- €
- für Dach-/Fassadenbegrünungen ab einer Nettovegetationsfläche von 10 m² Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 10,- €/m² und maximal 1.000,- €
- für die Umgestaltung struktur- und artenarmer Vorgärten ab 5 m² Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 500,- €
- für Anlagen zur Speicherung von Niederschlagswasser Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 750,- €
- für Anlagen zur Nutzung von Niederschlagswasser ab einer Mindestinvestitionssumme von 500,- € Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500,- €
- maximal 2.500,- € pro Haushalt und Jahr

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.