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Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bottrop

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung elektrischen Stroms im Stadtgebiet Bottrop.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Eigentümer, Erbbauberechtigte, Eigentümergemeinschaften oder Vertretungsberechtigte, bspw. Hausverwalter oder Verwaltungsbeiräte oder Contractoren (z. B. Energieversorgungsunternehmen) der förderfähigen Objekte

Aktueller Hinweis

Der Fördertopf für das Programmjahr 2022 ist bereits ausgeschöpft. Es ist geplant die Förderung auch im Jahr 2023 fortzusetzen, wenn dies im Rahmen des kommunalen Haushaltes berücksichtigt werden kann. Entsprechende Informationen werden ab Ende des Jahres bekannt gegeben.

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 150,- € pro kWp
- maximal 1.000,- € pro Anlage
- für die Installation an einer Fassade oder auf einem Gründach zusätzlicher Zuschuss von 100,- € je kWp installierter Leistung

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.