Elektrische Heizstäbe und Heizschwerter
Zuschuss von 1.000,00 €, max. 20,00 % der Gesamtkosten
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Installation von elektrischen Heizstäben, Heizschwertern usw. zur Speicherung von eigen erzeugtem Strom in Wärme (power-to-heat).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen, die seit mindestens einem Jahr entweder Eigentümer oder Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung sind
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 1.000,- €
- maximal 20 % der Gesamtkosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.