Batteriespeicher
Zuschuss von 2.500,00 €, max. 30,00 % der Anschaffungskosten
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Installation von Speichersystemen für selbst erzeugten Strom zum überwiegenden Zweck des Eigenverbrauchs.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen, die seit mindestens einem Jahr entweder Eigentümer oder Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung sind
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 2.500,- €
- maximal 30 % der Anschaffungskosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.