Photovoltaikanlagen
Zuschuss von max. 2.500,00 € je Anlage und Standort
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen auf Dächern zum Zwecke des Eigenverbrauchs und der Netzeinspeisung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen, die seit mindestens einem Jahr entweder Eigentümer oder Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung sind
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen bis 5 kWp Zuschuss von 200,- € je kWp
- für Anlagen ab 5 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 300,- € je kWp
- maximal 2.500,- € je Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.