Batteriespeichersysteme/Solarstromspeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme mit einer Mindestspeicherkapazität von 2,5 kWh die im Rahmen der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage errichtet werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Gemeinde Wallenhorst
- freiberuflich tätige Personen, die in der Gemeinde Wallenhorst ansässig sind
- Stiftungen, Genossenschaften, Schulen, Kindergärten und eingetragene Vereine aus der Gemeinde Wallenhorst
- Privatpersonen mit Wohnsitz in der Gemeinde Wallenhorst
Aktueller Hinweis
!!! Achtung !!! - Der Fördertopf für 2022 ist für alle Förderungen ausgeschöpft. Anträge können in diesem Jahr nicht mehr bewilligt werden. Inwieweit das Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen 2023 fortgeführt wird, wird derzeit geprüft.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.