ISB-Darlehen - Modernisierung von Studierendenwohnheimen (758)
Darlehen von max. 60.000,00 € je je Bewohnerplatz / Tilgungszuschuss von 25,00 % des gewährten Darlehens
Gefördert werden bauliche Maßnahmen in bestehenden Studierendenwohnheimen, durch die im Bezug auf die Mietsache Endenergie oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentüme von Studierendenwohnheimen
Förderfähig
Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
1. Energiesparende Maßnahmen
- Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegn das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen
- Ersatz vorhandener Fenster durch den Einbau neuer Fenster, die den Vorgaben des jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen
- Verbesserung von Heizungsanlagen, insbesondere die Anpassung der Wasservolumenströme und Heizkörperflächen, insbesondere, wenn die bisherige Anlage wegen strengerer Umweltauflagen nicht weiter betrieben werden kann
2. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Errichtung von Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung
- Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, wenn der durch die PV-Anlage erzeugte Strom ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird
- Errichtung von solaren Wandsystemen
- Anschaffung von Wärmetauschern und Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser
- Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (z.B. Holzpellets, Holzhackschnitzel, einschließlich Klär- und Deponigas)
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird
3. Barrierefreie Maßnahmen (sollen nach DIN 18040 unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Bestimmungen durchgeführt werden)
- Einbau einer Rampe
- Verbreiterung der Türen
- Einbau eines Aufzuges
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- sonstige Maßnahmen, die einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen
4. Instandsetzungs- und Wohnumfeldmaßnahmen (werden ausschließlich neben baulichen Maßnahmen zur Modernisierung gefördert)
- Anlage und Ausbau von nichtöffentlichen Gemeinschaftsanlagen wie Kinderspielplätze, Grünanlagen, Stellplätze und andere Verkehrsanlagen
- Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken (einschließlich Schönheitsreparaturen)
- Instandsetzung vorhandener technischer Einrichtungen
5. Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
- erstmaliger Einbau einer Zentralheizungsanlage
- Maßnahmen zur Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung (auch Einbau von Wasserzählern) und der Entwässerung (erstmaliger Einbau)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kochmöglichkeiten und der sanitären Einrichtungen (erstmaliger Einbau)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes
- Änderung des Zuschnitts der Appartements
- Einbau eines Aufzugs
- Anbau an ein bestehendes Gebäude, wenn er zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau des Aufzugs erforderlich ist
- Verstärkung von Leitungen zur Versorgung mit Wasser und Strom oder zur Entsorgung von Abwasser
6. Dauerhafte Verbesserung der allgemeinden Wohnverhältnisse
- Maßnahmen zur Beleuchtung von Wegen
- Bau einer Waschküche
- Anlage eines Fahrradkellers
- Installation von Türschließungsanlagen für die Haustür
- Einbau einer einbruchhemmenden Haustür
- Anbringung von Rauchmeldern
- Bau von Müllboxen
7. Beratungs- und Planungsarbeiten
- vorbereitende Arbeiten, die Grundlage für die spätere Antragsstellung und die baulichen Maßnahmen sind
- Beratungsleistungen von Architektinnen/Architekten- und Ingenieurinnen/-Ingenieuren
- notwendige Bauanträge
- Honorare für Sachverständige für die Energieberatung
- Gebühren der Schornsteinfegerin oder des Schornsteinfegers für die Überprüfung des erstmaligen oder neuen Einbaus einer Heizung oder wegen der Errichtung eines Schornsteins
Art und Höhe der Förderung
- Darlehen in Höhe der Investitionskosten maximal 60.000,- € je Bewohnerplatz
- Zinssatz für das 1. bis 15. Jahr 0,5 % p.a. nach Ablauf der Miet- und Belegungsbindung marktüblich
- Tilgung mindestens 2 % p,a, zzgl. ersparter Zinsen
- zusätzlicher Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 25 % des ISB-Darlehens
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.