Klimaschutzmaßnahmen
Zuschuss in unterschiedlicher Höhe
Gefördert werden Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Neubau und Sanierungen sowie die Anschaffung von Elektrolastenrädern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- private Bauherren (natürliche Personen) und Mindelheimer Vereine, die ein Einfamilienhaus (EFH), eine anteilige Doppelhaushälfte (DHH) oder ein anteiliges Reihenhaus (RH) bauen, sanieren oder in klimafreundliche Maßnahmen investieren
- Privatpersonen, Unternehmen und Mindelheimer Vereine die Elektrolastenräder anschaffen
Art und Höhe der Förderung
1. Planungsphase und Nachweise
- kostenlose Eingangsberatung durch Energieberater der Stadt
- für Energieberatung zum Bauvorhaben (nur wenn andere Maßnahmen aus dem Förderkatalog umgesetzt und gefördert werden) Zuschuss von 100,- €
2. Neubau in KfW-Standards
- für KfW 55 Standard Zuschuss von 500,- € (befristet bis 01.01.2022)
- für KfW 40 Standard Zuschuss von 1.000,- €
- für KfW 40 Plus Standard Zuschuss von 1.500,- €
3. Einzelmaßnahmen zur Altbausanierung (Verpflichtend ist die Teilnahme an einer Energieberatung durch die Stadt Mindelheim)
- Dämmung der Außenwand mit einem U-Wert ≤ 0,25 Zuschuss von 3 %, maximal 1.400,- €
- Dämmung des Daches mit einem U-Wert ≤ 0,14 Zuschuss von 3 %, maximal 1.000,- €
- Dämmung der Geschossdecke mit einem U-Wert ≤ 0,20 Zuschuss von 3 %, maximal 500,- €
- Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren mit einem Uw-Wert ≤ 1,00 Zuschuss von 3 %, maximal 1.000,- €
- Erneuerung von Hauseingangstüren mit einem Uw ≤ 1,3 Zuschuss von 3 %, maximal 100,- €
4. Einzelmaßnahmen (nur wenn Maßnahme noch nicht über Energiestandard Neubau/ Altbau gefördert wurde)
- für Lüftungsanlagen mit mindestens 80 % Wärmerückgewinnung im Bestand Zuschuss von 300,- €
- für Solarthermieanlagen gemäß BAFA-Richtlinie Zuschuss von 300,- €
- für Photovoltaikanlagen (keine Freiflächenanlagen) in Bestand und Neubau Zuschuss von 80,- €/KWp, maximal 1.000,- €
- für Batteriespeicher (keine Bleisäure-Batterien) in Bestand und Neubau Zuschuss von 20,- €/KWh, maximal 500,- €
- für Wärmepumpen mit Jahresarbeitszahl > 4 und klimafreundlichem Kältemittel im Bestand Zuschuss von 200,- €
- für Außenwand-/ Dach-/ Geschossdeckendämmung aus nachwachsenden Rohstoffen oder Recyclingmaterial in Bestand und Neubau Zuschuss von 10 % der Materialkosten, maximal 500,- € im Bestand und maximal 250,- € im Neubau
- für Regenwassernutzung für Toilettenspülung und ggf. Waschmaschine in Bestand und Neubau Zuschuss von 300,- €
- für automatisch beschickte Biomasseanlagen gemäß BAFA-Richtlinie incl. Zusatzförderung Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung (thermische Nutzung von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung) Zuschuss von 300,- €
- für den Anschluss an eine Nahwärmeversorgung Zuschuss von 200,- €
5. Klimafreundliche Mobilität
- für Elektro-Lastenräder (mit einer Lastenzuladung von mindestens 50 kg zzgl. Fahrergewicht) Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 400,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.