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Klimaschutzmaßnahmen

Zuschuss in unterschiedlicher Höhe

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Neubau und Sanierungen sowie die Anschaffung von Elektrolastenrädern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- private Bauherren (natürliche Personen) und Mindelheimer Vereine, die ein Einfamilienhaus (EFH), eine anteilige Doppelhaushälfte (DHH) oder ein anteiliges Reihenhaus (RH) bauen, sanieren oder in klimafreundliche Maßnahmen investieren
- Privatpersonen, Unternehmen und Mindelheimer Vereine die Elektrolastenräder anschaffen

Art und Höhe der Förderung

1. Planungsphase und Nachweise
- kostenlose Eingangsberatung durch Energieberater der Stadt
- für Energieberatung zum Bauvorhaben (nur wenn andere Maßnahmen aus dem Förderkatalog umgesetzt und gefördert werden) Zuschuss von 100,- €

2. Neubau in KfW-Standards
- für KfW 55 Standard Zuschuss von 500,- € (befristet bis 01.01.2022)
- für KfW 40 Standard Zuschuss von 1.000,- €
- für KfW 40 Plus Standard Zuschuss von 1.500,- €

3. Einzelmaßnahmen zur Altbausanierung (Verpflichtend ist die Teilnahme an einer Energieberatung durch die Stadt Mindelheim)
- Dämmung der Außenwand mit einem U-Wert ≤ 0,25 Zuschuss von 3 %, maximal 1.400,- €
- Dämmung des Daches mit einem U-Wert ≤ 0,14 Zuschuss von 3 %, maximal 1.000,- €
- Dämmung der Geschossdecke mit einem U-Wert ≤ 0,20 Zuschuss von 3 %, maximal 500,- €
- Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren mit einem Uw-Wert ≤ 1,00 Zuschuss von 3 %, maximal 1.000,- €
- Erneuerung von Hauseingangstüren mit einem Uw ≤ 1,3 Zuschuss von 3 %, maximal 100,- €

4. Einzelmaßnahmen (nur wenn Maßnahme noch nicht über Energiestandard Neubau/ Altbau gefördert wurde)
- für Lüftungsanlagen mit mindestens 80 % Wärmerückgewinnung im Bestand Zuschuss von 300,- €
- für Solarthermieanlagen gemäß BAFA-Richtlinie Zuschuss von 300,- €
- für Photovoltaikanlagen (keine Freiflächenanlagen) in Bestand und Neubau Zuschuss von 80,- €/KWp, maximal 1.000,- €
- für Batteriespeicher (keine Bleisäure-Batterien) in Bestand und Neubau Zuschuss von 20,- €/KWh, maximal 500,- €
- für Wärmepumpen mit Jahresarbeitszahl > 4 und klimafreundlichem Kältemittel im Bestand Zuschuss von 200,- €
- für Außenwand-/ Dach-/ Geschossdeckendämmung aus nachwachsenden Rohstoffen oder Recyclingmaterial in Bestand und Neubau Zuschuss von 10 % der Materialkosten, maximal 500,- € im Bestand und maximal 250,- € im Neubau
- für Regenwassernutzung für Toilettenspülung und ggf. Waschmaschine in Bestand und Neubau Zuschuss von 300,- €
- für automatisch beschickte Biomasseanlagen gemäß BAFA-Richtlinie incl. Zusatzförderung Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung (thermische Nutzung von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung) Zuschuss von 300,- €
- für den Anschluss an eine Nahwärmeversorgung Zuschuss von 200,- €

5. Klimafreundliche Mobilität 
- für Elektro-Lastenräder (mit einer Lastenzuladung von mindestens 50 kg zzgl. Fahrergewicht) Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 400,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.