InnovationCity Sanierungszuschuss - Brauck-West/Butendorf und Stadtmitte
Zuschuss von max. 8.000,00 € pro Antragsteller im Kalenderjahr
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit bis zu 12 Wohneinheiten (darin enthalten maximal 2 Gewerbeeinheiten) und Baugenehmigung vor dem 01.01.2011 im Projektgebiet "Brauck-West/Butendorf" und "Stadtmitte".
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen als Privateigentümer oder Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Gebäudeeigentümer
Förderfähig
Förderfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, obersten Geschoss- und Kellerdecken
- Erneuerung auch einzelner, energetisch sanierungsbedürftiger Fenster und Haustüren
- Optimierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen im Bestand
- Photovoltaikanlagen, PV-Speicher, Solarthermie
- energetische Kleinmaßnahmen
- Baubegleitung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
Förderfähige U-Werte:
- bei Fassadendämmungen (Wärmedämmverbundsystem/vorgehängte hinterlüftete Fassade) U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)
- bei Flachdächern U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
- bei Steildächern (Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung) U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)
- bei Dämmung der obersten Geschossdecke U-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)
- bei Dämmung der Kellerdecke (Kellerdeckendämmung, Kellerwände, Perimeterdämmung) U-Wert ≤ 0,30 W/(m²K)
- bei Fenster U-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)
- bei Außentüren U-Wert ≤ 1,8 W/(m²K)
Art und Höhe der Förderung
- für Außenwanddämmungen Zuschuss von 18,- €/m² bis 25 €/m² in Abhängigkeit der verwendeten Dämmstoffe
- für Dachdämmungen Zuschuss von 22,- €/m²
- für die Dämmung oberster Geschossdecken Zuschuss von 22,- €/m²
- für die Dämmung von Kellerdecken Zuschuss von 15,- €/m²
- für Fenster und Haustüren Zuschuss von 50,- €/m²
- für Gasbrennwert-Heizungen Zuschuss von 300,- € je Wohneinheit
- für Gas-Hybridheizungen (mindestens 25 % Erneuerbare Energien) oder Wärmeübergabestationen Zuschuss von 800,- € je Wohneinheit
- für Gas-Hybridheizungen (mindestens 50 % Erneuerbare Energien) Zuschuss von 1.200,- € je Wohneinheit
- für die Wärmeerzeugung durch 100 % erneuerbare Energieträger Zuschuss von 2.400,- € je Wohneinheit
- für Fernwärme, Biomasse- und sonstige erneuerbare Enerigeträger Zuschuss von 500,- € je Wohneinheit
- für Wärmeübergabestationen (mindestens 25 % Erneuerbare Energien) Zuschuss von 1.200,- € je Wohneinheit
- für Wärmeübergabestationen (mindestens 50 % Erneuerbare Energien) Zuschuss von 2.400,- € je Wohneinheit
- für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen KWK-Prämie von 2.000,- € je Wohneinheit
- für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Zuschuss von 600,- € je Wohneinheit
- für Kleinmaßnahmen (bspw. Instandsetzen von Fenstern, Verschattungsmaßnahmen, Dämmung von (Heizungs-)Nischen oder Ähnliches) Zuschuss von 800,- € je Wohneinheit
- für Photovoltaikanlagen bis 4 m² Zuschuss von 150,- €
- für Photovoltaikanlagen ab 4 m² Zuschuss von 600,- €
- für PV-Speicher Zuschuss von 500,- €
- für Solarthermieanlagen zur Warmwasseraufbereitung ab 4 m² Zuschuss von 600,- €
- für Baubegleitungen Zuschuss von 600,- €
- für den Austausch besonders klimaschädlicher Energieträger wie Kohle, Öl, Gas (kein Brennwert) zusätzliche Austauschprämie von 200,- € bis 800,- € in Abhängigkeit vom ausgetauschten Energieträger
- maximal 8.000,- € je Kalenderjahr
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.