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Energie-Einsparförderprogramm 2021 - Solarthermie, Heizungserneuerung, PV und Elektromobilität

Zuschuss von max. 3.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Einsatz erneuerbarer Energien bei bestehenden privaten Wohngebäuden und die innovative Nutzung erneuerbarer Energien.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen (Privathaushalte), die Eigentümer bzw. Miteigentümer oder Erbbauberechtigte des bebauten Grundstücks sind

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Solarthermie-Anlagen (als Zusatzförderung zum BAFA-Programm) für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Heizungserneuerung (als Zusatzförderung zu BAFA, KfW 430 Einzelmaßnahmen oder Heizungspaket)
- Energiespeicher für Photovoltaikanlagen im Zuge einer Neuanlage, bzw. Nachrüstung für PV-Anlagen die ab dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind
- Energiespeicher für Photovoltaikanlagen, die aufgrunde ihres Alters (Zeitpunkt der Inbetriebnahme ≥ 20 Jahre) nicht mehr über das EEG gefördert werden und somit als reine Eigenverbrauchsanlagen genutzt werden
- Errichtung einer Ladestation für Elektroautos, wenn diese mit einer bestehenden oder noch zu errichtenden Photovoltaikanlage kombiniert wird

Art und Höhe der Förderung

1. Für Solarthermie-Anlagen
- Zuschuss von 50,- €/m²
- maximal 750,- €

2. Für Heizungserneuerung
- in Kombination mit BAFA Zuschuss von bis zu 7,5 % der Kosten
- maximal 750,- €

3. Für Energiespeicher (nicht kumulierbar mit Mitteln aus anderen Programmen)
- Zuschuss von 10,- € je 0,1 kW installierter Spitzenleistung
- maximal 1.000,- €

4. Für Ladestationen (nicht kumulierbar mit Mitteln aus anderen Programmen)
- Zuschuss von 25 % der Anschaffungskosten mit Eigenverbrauchsregler
- maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.