Maßnahmenbereich C - Kleinanschaffungen für den Einzelhaushalt
Zuschuss von min. 50,00 €, max. 100,00 €
Gefördert wird der Erwerb von Elektro-Großgeräten und steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
In Herrsching mit Erstwohnsitz gemeldete Personen, die eine Wohnung gemietet haben oder sie auf andere Art und Weise rechtmäßig besitzen
Förderfähig
Förderfähige Elektrogroßgeräte:
- Kühlschränke inklusive Kühl-Gefrier-Kombinationen
- Gefrierschränke und Gefriertruhen
- Waschmaschinen
- Spülmaschinen
Art und Höhe der Förderung
- für Elektrogroßgeräte Zuschuss von 50,- €, maximal eine Gerätekategorie innerhalb von 10 Jahren
- für steckbare Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräte (PV Balkonkraftwerke) mit einer Leistung von 300 W bis 600 W Zuschuss von 100,- € je Modul, je Haushalt maximal ein Gerät innerhalb von 10 Jahren
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.