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Ökopaket für Bestandsgebäude vor 2009

Zuschuss von max. 2.000,00 € pro Gebäude

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Energiespar- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien bei Gebäuden, die vor 01.01.2009 fertiggestellt wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Gebäudeeigentümer und Bauherren

Art und Höhe der Förderung

1. Energiesparmaßnahmen
- für die Dämmung von Dachflächen, obersten Geschossdecken, Außenwänden und Kellerdecken (U-Wert ≤ 0,20 W/m²K) Zuschuss von 2,- € /m²
- für den Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" oder dem "natureplus-Siegel" zusätzlicher Zuschuss von 2,- €/m²
- für den Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit Wärmeschutzverglasung (Uw-Wert inklusive Rahmen ≤ 0,95 W/m²K) Zuschuss von 20,- € pro Fenster bzw. Fenstertür

2. Einsatz erneuerbare Energien
- für die Anschaffung, Errichtung und Erweiterung von thermischen Sonnenkollektoranlagen Zuschuss von 40,- €/m²
- für die Anschaffung, Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch Zuschuss von 20,- €/kWp Nennleistung, maximal 240,- €
- für die Anschaffung von Batteriespeichern Zuschuss von 20,- €/kWh, maximal 200,- €
- für den Ersatz von fossilen Heizanlagen durch Heizanlagen mit regenerativen Energien Zuschuss von 240,- €
- für den Austausch alter Umwälzpumpen mit anschließendem hydraulischen Abgleich Zuschuss von 50,- €

3.  Klimaanpassungsmaßnahmen
- für die Errichtung von Regenwasserzisternen mit einem Mindestvolumen von 8 m³ (mindestens 5 m³ Nutzvolumen und 3 m³ Rückhaltevolumen) Zuschuss von 50,- €/m³
- maximal 400,- €

4. Höchsbeitragssätze
- für Energiesparmaßnahmen und Einsatz erneuerbare Energien in Summe maximal 2.000,- € pro Gebäude

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.