Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (1.12)
Zuschuss von min. 500,00 €
Gefördert werden PV-Anlagen mit Batteriespeicher von 2 bis 10 kWp Modulleistung (installiert auf dem eigenen Gebäude) bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude und Nebengebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg als Gebäudeeigentümer
- Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neuburg haben
Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige
Art und Höhe der Förderung
- bis 2 kWp Modulleistung Zuschuss von 500,- €
- für jedes weitere begonnene kWp Modulleistung Zuschuss von 50,- €, maximal 850,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.