Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (1.12)

Zuschuss von min. 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden PV-Anlagen mit Batteriespeicher von 2 bis 10 kWp Modulleistung (installiert auf dem eigenen Gebäude) bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude und Nebengebäuden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg als Gebäudeeigentümer
- Vereine und Stiftungen, die ihren Sitz in Neuburg haben

Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige

Art und Höhe der Förderung

- bis 2 kWp Modulleistung Zuschuss von 500,- €
- für jedes weitere begonnene kWp Modulleistung Zuschuss von 50,- €, maximal 850,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.