Stromspeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Stromspeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Bitte beachten
- Je erneuerbare Energien Anlage ist ein Stromspeichersystem förderfähig.
- Je Antragsteller sind bis zu 3 Maßnahmen durch den Klimaschutzfonds förderfähig.
- Die Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Kumulierbarkeit
Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, kann sie auf den Zuschuss aus dem Klimaschutzfonds angerechnet werden. Die Summe sämtlicher Förderungen darf die Höhe der Investitionskosten nicht überschreiten.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.