Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Stromspeicher

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Stromspeicher.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Bitte beachten

- Je erneuerbare Energien Anlage ist ein Stromspeichersystem förderfähig.
- Je Antragsteller sind bis zu 3 Maßnahmen durch den Klimaschutzfonds förderfähig.
- Die Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Kumulierbarkeit

Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, kann sie auf den Zuschuss aus  dem Klimaschutzfonds angerechnet werden. Die Summe sämtlicher Förderungen darf die Höhe der Investitionskosten nicht überschreiten.

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.