Photovoltaikanlagen mit Speicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit stationären Batteriespeichersystemen bei Wohngebäuden mit Baujahr vor 01.01.2000.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gebäudeeigentümer (Privateigentümer und Eigentümergemeinschaften)
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
Aktueller Hinweis
Leider müssen wir an dieser Stelle mitteilen, dass die Fördermittel für PV-Anlagen im Rahmen des Gautinger Energiesparförderprogramms aufgrund der bislang eingegangenen Anträge bereits vollständig ausgeschöpft ist. Aus diesem Grund ist eine Antragstellung für diesen Zuschuss ab sofort nicht mehr möglich.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 10 % der Investitionskosten
- maximal 3.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.