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Gebäudesanierungen und Energiesparmaßnahmen

Zuschuss von max. 6.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Gebäudesanierungen und Energiesparmaßnahmen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen, als Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Einbau einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe
- hydraulischer Abgleich bestehender Heizungsanlagen
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zum Zwecke des Eigenverbrauches und Einspeisung
- Installation von Speichersystemen für selbst erzeugtem Strom zum Eigengebrauch
- Installation von elektrischen Heizstäben, Heizschwertern usw. zur Speicherung von eigenerzeugtem Strom in Wärme (Power to Heat)
- fachgerechte Dämmung von Wohnhäusern
- Austausch von Fenstern und Haustüren
- Austausch von Nachtspeicheröfen gegen hocheffiziente Neugeräte
- Installation von thermischen Solaranlagen für Brauchwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Installation von Wärmepumpen, die an ein wasserführendes Heizungsnetz angeschlossen werden
- Umbau und renovierung bestehender Gebäude
- Abbruch nicht erhaltenswerter Haupt- und Nebengebäude zur Dorfbildverschönerung

Art und Höhe der Förderung

- für den Einbau einer Heizungsumwälzpumpe Zuschuss von 100,- €
- für den hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage Zuschuss von bis zu 25 % der Kosten
- für die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.000,- €
- für die Neuanschaffung eines Speichersystems (PV-Speichersysteme, Heizstäbe, Heizschwerter usw.) Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.000,- €
- für die Dämmung eines Wohnhauses Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.500,- €
- für die Dämmung von Decken unter oder über beheizten Räumen Zuschuss von 30 % der Kosten
- für den Austausch von Fenstern und Haustüren Zuschuss von 250,- € je Fenster und 500,- je Haustür, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für den Autausch von Nachtspeicheröfen Zuschuss von 200,- € je Ofen, maximal 1.600,- € je Wohnhaus
- für die Installation von Heizungsanlagen (thermische Solaranlagen, Erneuerung von Heizungsanlagen, Wärmepumpen) Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.000,- €
- für den Umbau bestehender Gebäude oder die Außenrenovierung von Dach und Fassaden Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 6.000,- €
- für den Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 4.000,- €
- maximal 6000,- € pro Antragssteller und Grundstück

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.