Gebäudesanierungen und Energiesparmaßnahmen
Zuschuss von max. 6.000,00 €
Gefördert werden Gebäudesanierungen und Energiesparmaßnahmen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen, als Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Einbau einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe
- hydraulischer Abgleich bestehender Heizungsanlagen
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zum Zwecke des Eigenverbrauches und Einspeisung
- Installation von Speichersystemen für selbst erzeugtem Strom zum Eigengebrauch
- Installation von elektrischen Heizstäben, Heizschwertern usw. zur Speicherung von eigenerzeugtem Strom in Wärme (Power to Heat)
- fachgerechte Dämmung von Wohnhäusern
- Austausch von Fenstern und Haustüren
- Austausch von Nachtspeicheröfen gegen hocheffiziente Neugeräte
- Installation von thermischen Solaranlagen für Brauchwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Installation von Wärmepumpen, die an ein wasserführendes Heizungsnetz angeschlossen werden
- Umbau und renovierung bestehender Gebäude
- Abbruch nicht erhaltenswerter Haupt- und Nebengebäude zur Dorfbildverschönerung
Art und Höhe der Förderung
- für den Einbau einer Heizungsumwälzpumpe Zuschuss von 100,- €
- für den hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage Zuschuss von bis zu 25 % der Kosten
- für die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.000,- €
- für die Neuanschaffung eines Speichersystems (PV-Speichersysteme, Heizstäbe, Heizschwerter usw.) Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.000,- €
- für die Dämmung eines Wohnhauses Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.500,- €
- für die Dämmung von Decken unter oder über beheizten Räumen Zuschuss von 30 % der Kosten
- für den Austausch von Fenstern und Haustüren Zuschuss von 250,- € je Fenster und 500,- je Haustür, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für den Autausch von Nachtspeicheröfen Zuschuss von 200,- € je Ofen, maximal 1.600,- € je Wohnhaus
- für die Installation von Heizungsanlagen (thermische Solaranlagen, Erneuerung von Heizungsanlagen, Wärmepumpen) Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 2.000,- €
- für den Umbau bestehender Gebäude oder die Außenrenovierung von Dach und Fassaden Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 6.000,- €
- für den Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude Zuschuss von 20 % der Kosten, maximal 4.000,- €
- maximal 6000,- € pro Antragssteller und Grundstück
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.