5. Photovoltaikanlagen und stationäre Batteriespeicher
Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 3.000,00 €
Gefördert wird der Erwerb von fest installierten, netzgekoppelten PV-Dachanlagen sowie von neuen und stationären Stromspeichersystemen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Wohngebäuden
- bei Eigentumswohnungen die Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften bzw. die beauftragte Hausverwaltung
- Antragsteller, die nicht Eigentümer sind benötigen zwingend eine Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- gewerbliche Wohnungsbaufirmen
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten für maximal 15 kWp installierte Leistung, maximal 2.500,- €
- für Batteriespeicher Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500,- €
- pro Antragsteller und für bis zu 2 Objekte maximal 3.000 €/Kalenderjahr; bei Mehrfamilienhäusern 1.000 € pro Wohneinheit, maximal 3.000 €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.