Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

5. Photovoltaikanlagen und stationäre Batteriespeicher

Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 3.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Erwerb von fest installierten, netzgekoppelten PV-Dachanlagen sowie von neuen und stationären Stromspeichersystemen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Wohngebäuden
- bei Eigentumswohnungen die Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften bzw. die beauftragte Hausverwaltung
- Antragsteller, die nicht Eigentümer sind benötigen zwingend eine Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümer

Nicht antragsberechtigt:
- gewerbliche Wohnungsbaufirmen

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten für maximal 15 kWp installierte Leistung, maximal 2.500,- €
- für Batteriespeicher Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500,- €
- pro Antragsteller und für bis zu 2 Objekte maximal 3.000 €/Kalenderjahr; bei Mehrfamilienhäusern 1.000 € pro Wohneinheit, maximal 3.000 €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.