Ortsgemeinde Reckershausen: Energiesparrichtlinie
Zuschuss von min. 100,00 €, max. 6.000,00 €
Gefördert werden energetische Maßnahmen an Gebäuden und in Wohnungen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- für Energieberatungen und Anschaffung von Elektrogeräten alle natürlichen und juristischen Personen, die seit mindestens einem Jahr Eigentümer oder Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Reckershausen sind
- für alle anderen Maßnahmen alle natürlichen und juristischen Personen, die Eigentümer oder Mieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Reckershausen sind und der Antragsteller eine Energieberatung durch ein anerkanntes Institut in Anspruch genommen hat
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Energieberatungen durch ein anerkanntes Institut
2. Beschaffung neuer Elektrogeräte (je Haushalt einmal ein Gerät einer Geräteart)
- Kühlschränke, Kühl-/Gefrierkombinationen, Gefrierschränke und -truhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler
3. Ersatzanschaffung von hocheffizienten Heizungsumwälzpumpen der Effizienzklasse A
4. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
5. Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Dächern bis zu 10 kWp zum Eigenverbrauch und Netzeinspeisung
6. Installation von Stromspeichersystemen zum überwiegenden Zweck des Eigenverbrauchs
7. Installation von elektrischen Heizstäben, Heizschwertern usw. zur Speicherung von eigenerzeugtem Strom in Wärme (power to heat)
8. fachgerechte Dämmung von Fachwerkhäusern bei Ausführung durch anerkannte Fachfirmen, bei Selbsteinbau nur mit Bestätigung durch Fachfirma, Architekt oder sonstigem Sachverständigen
9. fachgerechter Austausch von Fenstern und Haustüren bei Überschreiten des geltenden GEG durch anerkannte Fachfirmen, bei Selbsteinbau nur mit Bestätigung durch Fachfirma, Architekt oder sonstigem Sachverständigen
10. Austausch von Nachtspeicheröfen gegen hocheffiziente Neugeräte bei Nachweis des fachgerechten Einbaus und der Entsorgung der Altgeräte
11. Installation von zentralen/dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Art und Höhe der Förderung
- für Energieberatungen Übernahme des Eigenanteils von 30,- €
- für detaillierte Energieberatung für Wohngebäude (nach BAFA) Zuschuss von bis zu 50 % des Eigenanteils, maximal 162,50 €
- für Elektrogeräte Zuschuss von 100.- € je Geräteart und Haushalt
- für hydraulische Abgleiche Zuschuss von bis zu 250,- € je Wohnhaus
- für Photovoltaikanlagen bis 5 kWp Zuschuss von 200,- € je kWp, ab einer Leistung von 6 kWp Zuschuss von 300,- € je kWp maximal 2.500,- €
- für Stromspeicher Zuschuss von 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für elektrische Heizstäbe Zuschuss von bis zu 1.000,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Fassadendämmung des Wohnhauses Zuschuss von 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Dämmung der Kellerdecke, sonstigen Decken unter oder über beheiztem Wohnräumen oder der obersten Geschossdecke Zuschuss von je 500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Fenster und Türen Zuschuss von 250,- € je Fenster und 500,- € je Haustür, maximal 30 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500,- €
- für Nachtspeicheröfen Zuschuss von 250,- € je Ofen, maximal 1.600,- € je Wohnhaus
- für Heizungsanlagen Zuschuss von 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- für Lüftungsanlagen Zuschuss von bis zu 2.500,- €, maximal 30 % der Anschaffungskosten
- maximal je Haushalt 6.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.