Photovoltaikanlagen (2.2.2)
Zuschuss von max. 2.000,00 €
Gefördert wird der Neubau von Photovoltaikanlagen mit einem Stromspeicher oder die Nachrüstung von Stromspeichern für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 errichtet wurden sowie der Neubau einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Hauseigentümer
- bei Wohnanlagen die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaften
- Dritte mit schriftlicher Einverständnisserklärung der Eigentümer
Art und Höhe der Förderung
- für den Neubau einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher Zuschuss von 200,- € je kWp installierter Spitzenleistung, maximal 10 kWp
- für die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher Zuschuss von 200,- € je kWh installierter Spitzenleistung, maximal 1.000,- €
- für den Neubau einer steckerfertigen Solaranlage nach den Richtlinien der VDE Zuschuss von 30 % der Investitionskosten, maximal 600,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.