Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Photovoltaikanlagen (2.2.2)

Zuschuss von max. 2.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Neubau von Photovoltaikanlagen mit einem Stromspeicher oder die Nachrüstung von Stromspeichern für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 errichtet wurden sowie der Neubau einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Hauseigentümer
- bei Wohnanlagen die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaften
- Dritte mit schriftlicher Einverständnisserklärung der Eigentümer

Art und Höhe der Förderung

- für den Neubau einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher Zuschuss von 200,- € je kWp installierter Spitzenleistung, maximal 10 kWp
- für die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher Zuschuss von 200,- € je kWh installierter Spitzenleistung, maximal 1.000,- €
- für den Neubau einer steckerfertigen Solaranlage nach den Richtlinien der VDE Zuschuss von 30 % der Investitionskosten, maximal 600,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.