Klimafreundliche Wohngebäude - Photovoltaik
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau und Bestand in und an Wohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer und sonstige dingliche Nutzungsberechtigte von Wohngebäuden
Aktueller Hinweis
Neustart des Förderprogramms 2023! Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage ist das städtische Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude" von Juli 2022 bis Dezember 2022 ausgesetzt. Förderanträge für das neue Programm können ab dem 01.01.2023 gestellt werden.
Förderfähig
Förderfähige Anlagen erstmalige Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) entweder auf:
- einem neu zu errichtenden Gründach (Neigung ≤ 5°) auf Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
- auf einem Mehrfamilienhaus oder
- an der Fassade (Wandneigung mindestens 70°) von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 300,- € je kWp installierter Leistung
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.