3.5 Nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Energie - PV und Energiespeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Wohnungseigentümer
- Eigentümergemeinschaften von Eigentumswohnanlagen
- Mieter mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller von Anlagen, Bauteilen oder deren Komponenten
- Personen, die Anlagen, Bauteile oder Komponenten planen, errichten oder damit Handel treiben
Aktueller Hinweis
Auch im Jahr 2022 erfreut sich das Förderprogramm der Gemeinde Seefeld an großem Interesse. Aus diesem Grund sind die zur Verfügung stehenden Mittel leider ab heute – Stand Juni 2022 – komplett ausgeschöpft. Eine Antragstellung für einen Zuschuss für das Jahr 2022 ist deshalb nicht mehr sinnvoll. Da das Energiesparförderprogramm im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich neu beschlossen wird, können auch keine Vormerkungen angenommen werden. Tatsächlich wird der Umwelt- und Energieausschuss erst Ende des Jahres 2022 entscheiden, ob und in welcher Form das Energiesparförderprogramm für 2023 erneut angeboten werden kann.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Neu installierte PV-Anlagen einschl. Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen
- Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie als Nachrüstung bestehender PV-Anlagen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 15 % der Investitionskosten
- maximal 3.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.