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Solarstromerzeugung und Mieterstrom

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Neuinstallationen und Erweiterungen von PV-Anlagen zur Stromerzeugung ab einer Größe von 1 Kilowatt-Peak (kWp).

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer-/innen, Pächter-/innen oder Mieter-/innen der Liegenschaften im Stadtgebiet Braunschweigs sind, auf, in, oder an denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll
- Pächter und Mieter nur mit schriftlicher Einverständniss der Eigentümer
- Wohnungsbaugesellschaften müssen ihren Sitz in Braunschweig haben

Nicht antragsberechtigt:
- Städtische Wohnungsbaugesellschaften

Aktueller Hinweis

Das Förderprogramm für 2022 ist ausgeschöpft.
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig bereitgestellten Mittel in Höhe von 500.000,- € bereits ausgeschöpft. Eine Antragsstellung für das Förderjahr 2022 ist daher nicht mehr möglich.
Auch für das Jahr 2023 ist beabsichtigt, vorbehaltlich der entsprechenden Ratsbeschlüsse, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an regenerativen Energien mit dem Förderprogramm zu unterstützen. Eine Antragsstellung wird voraussichtlich wieder ab April 2023 möglich sein. Eine entsprechende Ankündigung sowie weitere Informationen werden zu Beginn des Jahres 2023 der Braunschweiger Zeitung und der Internetseite der Stadt Braunschweig zu entnehmen sein.

Förderfähig

Die Installation eines Solarstromspeichers kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine Mindestspeicherkapazität von 3 kWh.
- Geförderte Speicher müssen durch den Hersteller mit einer Zeitwertersatzgarantie von mindestens 10 Jahren ausgestattet sein.

Steckerfertige-PV-Anlagen (Stecker-PV) können gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Strom wird aus steckerfertigen PV-Anlagen ("Stecker-PV") erzeugt.
- Die aktuellen Vorgaben von BSI Netz sind einzuhalten (u.a. anfallende Kosten durch die Installation eines Zweirichtungszählers oder eines geeigneten Anschlusses an das Hausstromnetz).
- Die Mindestleistung der Gesamtanlage beträgt abweichend 250 Wp oder 0,25 kWp.
- Die maximale Leistung der Gesamtanlage beträgt abweichend 600 Wp oder 0,6 kWp (ab Ausgang Wechselrichter).
- Jeder teilnehmende Haushalt ist automatisch Betreiber der Anlagen und für die sachgerechte Installation zuständig.
- Die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin oder ggf. der Hauseigentümergemeinschaft liegt vor.

Mieterstromprojekte können gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Strom wird von PV-Anlagen erzeugt.
- Am Mieterstromprojekt sind mindestens drei Wohneinheiten beteiligt.
- Für das Mieterstromprojekt besteht gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG 2021 Anspruch auf den Mieterstromzuschlag.
- Alle geltenden bundesrechtlichen Regelungen werden eingehalten.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Photovoltaikanlagen
- für Anlagen einer installierten Leistung 1 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 700,- €
- für Anlagen einer installierten Leistung über 10 kWp bis 15 kWp Zuschuss von 1.100,- €
- für Anlagen einer installierten Leistung über 15 kWp Zuschuss von 1.500,- €
- für Steckerfertige PV-Anlagen (0,25 – 0,4 kWp) Zuschuss von 250,- €
- für Steckerfertige PV-Anlagen (> 0,4 – 0,6 kWp) zuschuss von 400,- €
- maximal 4.500,- € je Liegenschaft und 25.000,- € je Antragssteller

2. Für Mieterstromprojekte
- Zuschuss von 2.000,- € pauschal
- zusätzlich Zuschuss von 200,- € je kWp installierter Anlagenleistung
- maximal 15.000,- € je Antragsteller und Jahr

3. Bonus für innovative PV-Anlagen, sofern mindestens 2 kWp in folgenden Ausführungen realisiert werden
- für Photovoltaikanlagen an Hauswänden wenn eine Neigung von 70 Grad nicht unterschritten wird zusätzlicher Zuschuss von 500,- €
- für kombinierte PV/Solarthermie-Kollektoren (PVT-Kollektoren), wenn die eingesetzten PVT-Kollektoren ein Solar Keymark Zertifikat besitzen oder vom BAfA als zugelassenes System aufgeführt sind zusätzlicher Zuschuss von 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.