Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Photovoltaikanlagen

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Photovoltaikanlagen sowie dazugehörige Batteriespeicher bei bestehenden Wohngebäuden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen
- öffentlich-rechtliche Kirchen
- gemeinnützige Vereine und Organisationen

Aktueller Hinweis

Die Fördermittel sind für das Jahr 2022 ausgeschöpft.

Art und Höhe der Förderung

- für stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen Zuschuss von 500,- €/kWh Speicherkapazität, maximal 500,- €
- für Photovoltaikanlagen ab 6 kWp Zuschuss von 100,- €/kWp, maximal 1.000,- €
- für Balkon-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 200,- € je Anlage
- für Fassaden-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 200,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für die erste Steuerberatung nach Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage Zuschuss von 200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.