Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Photovoltaikanlagen sowie dazugehörige Batteriespeicher bei bestehenden Wohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen
- öffentlich-rechtliche Kirchen
- gemeinnützige Vereine und Organisationen
Aktueller Hinweis
Die Fördermittel sind für das Jahr 2022 ausgeschöpft.
Art und Höhe der Förderung
- für stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen Zuschuss von 500,- €/kWh Speicherkapazität, maximal 500,- €
- für Photovoltaikanlagen ab 6 kWp Zuschuss von 100,- €/kWp, maximal 1.000,- €
- für Balkon-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 200,- € je Anlage
- für Fassaden-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 200,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für die erste Steuerberatung nach Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage Zuschuss von 200,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.