Photovoltaik-Solarspeicher
Zuschuss von 5,00 % der Investitionskosten, max. 200,00 € je Anlage
Programme Ihrer Energieversorger vor Ort
Gefördert wird die Neuanschaffung von PV-Solarspeichern mit einer Kapazität von 4 bis 15 kWh.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
EWF-Endkunden, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit EWF für die Stromversorgung und für die Erdgas- oder Wärmeversorgung (sofern für die Abnahmestelle Erdgas bezogen wird) befinden, und die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen förderfähige Vorhaben durchgeführt werden sollen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 5 % der Anschaffungskosten
- maximal 200,-€ pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.