(FERS) - Energetische Sanierungsmaßnahmen (VI)
Zuschuss von 5,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.000,00 € je Objekt
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahm,en, welche durch staatliche fördergeber (KfW, BAFA, Freistaat Bayern) bezuschusst werden und deren ergänzende Förderung durch die Kommune nicht ausgeschlossen wurde.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, sowie kirchliche und gemeinnützige Organisationen mit Hauptsitz in Schwanstetten. Soweit der Antragsteller nicht Eigentümer des Objekts ist, muss dessen Zustimmung bei Antragstellung vorliegen.
Förderfähig
Unter anderem förderfähige Maßnahmen:
- Fassadendämmung und Sonnenschutz
- Dachdämmung
- Kellerdeckendämmung
- Fenster erneuern und Sonnenschutz
- Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
- Austausch von Heizungsanlagen (Biomassezentralheizung, Wärmepumpenanlagen. Hybridheizungssysteme in Kombination mit erneuerbaren Energien)
- Installation von Photovoltaikanlagen mit und ohne Batteriespeichern
- Installation von Solarthermie-Anlagen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 5 % der förderfähigen Kosten
- maximal 1.000,- € je Objekt und Maßnahmengruppe
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.