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Private Maßnahmen im Sanierungsgebiet "Hauptstraße"

Zuschuss von min. 25,00 %, max. 70,00 % der förderfähigen Kosten

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden umfassende private Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Hauptstraße" an Gebäuden, die vor 1975 gebaut wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Private Gebäudeeigentümer

Förderfähig

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
- Einbau/Erneuerung von zeitgemäßen Heizungsanlagen (auch Solaranlagen)
- Erneuerung der Sanitärinstallation (Bad/WC)
- Erneuerung der Elektroinstallation
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung der EnEV
- Verbesserung des Wohnungsgrundrisses
- Einbau von Isolierglasfenstern
- Dacherneuerung mit Isolierung

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten
- für Abbruchmaßnahmen Zuschuss von 70 % der förderfähigen Kosten, Gebäuderestwerte werden nicht entschädigt

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.