Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Maßnahmenbereich B - Erneuerung und Ergänzung der technischen Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Strom und Wärme von Bestandsgebäuden

Zuschuss von 10,00 % der Investitionskosten, max. 10.000,00 € je Gebäude

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Austausch bzw. die Ergänzung der bestehenden und mit fossilen Energiequellen betriebenen Gebäudeheizung und/oder Trinkwasserbereitung durch Einbau von Heizungssystemen bzw. Heizungsteilsystemen, die mit erneuerbaren Energiequellen (Solarkraft, Biomasse, Umgebungswärme aus Erde, Luft und Wasser) betrieben werden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen im Gebiet der Gemeinde Herrsching
- Hausverwalter mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Einbau von automatisierten Biomasseheizungen (z.B Pellet, Scheitholz, Hackschnitzel)
- Einbau von Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 (3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen)
- Einbau oder Erweiterung von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung mit Prüfzeichen Solar Keymark oder Umweltzeichen RAL-Zu 73
- Einbau von wärmebedarfsgeführten Blockheizkraftwerken
- Einbau von stationären wärmebedarfsgeführten Brennstoffzellensystemen der Leistungsklasse 0,25 kW bis 5,0 kW
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen mit Einbau voreinstellbarer Thermostatventile in Zusammenhang mit dem Neueinbau von hocheffizienten Heizungs- und Zirkulationspumpen (nach den technischen Anforderungen der BAFA)
- Einbau von zentralen und dezentralen Lüftungsgeräten mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 %
- Neubau von Dachflächen-Photovoltaikanlagen mit mindestens 4 kWp Leistung
- erstmalige Anschaffung und Einbau eines ortsfesten Speichers für Solarstrom mit mindestens 2 kWh Speicherkapazität
- Erweiterung bestehender Dachflächenphotovoltaikanlagen

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 5 % der Gesamtkosten/Eigenleistungen
- maximal 3.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.