Förderprogramm zur Energieeinsparung - Batteriespeichersysteme (4.5.2)
Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000,00 €
Gefördert wird die Neuinstallation von Batteriespeichersystemen und die Speichernachrüstung für Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen oder älter als 20 Jahre sind.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen)
- Mieter oder Pächter des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers vorliegt
Aktueller Hinweis
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 eine Haushaltssperre verhängt. Dadurch wurden alle kommunalen Ausgaben, denen keine vertragliche bzw. rechtliche Verpflichtung oder kommunale Pflichtaufgaben zugrunde liegen, vorerst gestoppt; hiervon sind auch Neuanträge im Rahmen des Förderprogramms betroffen. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann das Förderprogramm wieder anläuft; diese Entscheidung obliegt dem Gemeinderat. Aus diesem Grund kann die Gemeinde Unterhaching derzeit leider keine neuen Förderzuschüsse in Aussicht stellen. Alle eingehenden Anträge werden jedoch chronologisch erfasst und, sobald eine Entscheidung des Gemeinderats vorliegt, weiterbearbeitet. Sie können also gerne weiterhin einen Förderantrag einreichen.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 20 % der Investitionskosten
- maximal 5.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.