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Förderbaustein 3 Heizung und Lüftung

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen als Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigte

Aktueller Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der Fördertopf der Stadt Mannheim für das Förderprogramm für energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen aufgebraucht ist. Stellen Sie bitte daher keine weiteren Anträge mehr.

Art und Höhe der Förderung

1. Erstanschluss an Fernwärme inklusive Wärmeübergabestation
- Zuschuss von 5 % der förderfähigen Kosten
- maximal 2.000,- €

2. Einbau einer Wärmepumpe nach BEG-Förderrichtlinie außerhalb der MVV-Fernwärmeversorgungsgebiete
- Zuschuss von 5 % der Kosten der neuen Heizungsanlage
- maximal 1.500,- €

3. Austausch der Heizungsanlage nach BAFA-Förderrichtlinie "Heizen mit erneuerbaren Energien" wenn die Wohneinheit bislang ausschließlich mit elektrischer Heizung geheizt wurde (z.B. Nachtspeicher)
- Zuschuss von 5 % der förderfähigen Kosten
- maximal 1.500,- €

4. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG ≥ 80 % und keine "aktive" Kühlung)
- Zuschuss von 5 % der förderfähigen Kosten
- maximal 500,- €

5. Familienbonus
- bei Unterschreitung der von der Stadt Mannheim aufgelegten Haushaltsburttoeinkommen, Erhöhung der Fördersätze um 2 %

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.