ISB Darlehen - Modernisierung vermieteten Wohnraums (753)
Darlehen von max. 125.000,00 € je Wohnung / Tilgungszuschuss von max. 25,00 % der Darlehenssumme
Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Interessenten, die bereit sind Mietwohnraum an im Programm festgelegte Haushalte zu überlassen
Förderfähig
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
1. Barrierefreie Maßnahmen
- bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, z.B. Einbau einer Rampe, breitere Türen, eines Aufzugs, bodengleiche Dusche etc.
- Automatisierungstechnik, z.B. über ein zentral System gesteuerte elektrische Rollläden, Zentralschalter für die Abschaltung von Lichtquellen, Sensoren an Fenstern etc.
2. Energiesparende Maßnahmen
- Verbesserung der Wärmedämmung
- Ersatz vorhandener Fenster
- Verbesserung der Heizungsanlagen
3. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Heizung
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
- solare Wandsysteme
- Wärmetauscher und Wärmepumpen
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, einschl. Klär- und Deponiegas)
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird
4. Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes
- Verbesserung der Beheizung durch erstmaligen Einbau einer Zentralheizungsanlage
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung
- Verbesserung der Energie- und Wasserversorgung
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen und Kochmöglichkeiten (erstmaliger Einbau), des Schallschutzes und des Zuschnitts der Wohnung
5. Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Anlage und Ausbau von nichtöffentlichen Gemeinschaftsanlagen (Kinderspielplätze, Grünanlagen etc.)
- Beleuchtung von Wegen
- Hofbefestigungen, Müllboxen, Waschküchen, etc.
6. Instandsetzungsmaßnahmen (nur in Verbindung mit baulichen Maßnahmen)
7. Beratungs- und Planungskosten
Art und Höhe der Förderung
1. Darlehen
- Darlehen von bis zu 125.000,- € je Wohnung
- maximal bis zur Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten
- Zinssatz von 0,5 % festgeschrieben für 15 Jahre
- nach Ablauf der Zinsbindung marktübliche Verzinsung
- Tilgung mindestens 2,0 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen
2. Tilgungszuschuss
- Zuschuss von bis zu 25 % des Darlehens
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.