Photovoltaikanlagen (5.8.2,5.8.3)
Zuschuss von max. 10.000,00 €
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 Kilowattpeak (kWp) sowie steckerfertige PV Anlagen bis 600 W.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Gebäuden deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen
- alle gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden
- Das Einverständnis der Gebäudeeigentümerin bzw. des Gebäudeeigentümers für die Durchführung der beantragten Maßnahme ist erforderlich, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümerin bzw. Eigentümer des Gebäudes ist wie z.B. bei Wohnungseigentumsverwaltungen /Hausverwaltungen.
- Die Antragstellung durch einen Bauträger ist möglich.
Förderfähig
Förderfähige Anlagen:
- Es werden PV-Module verwendet, für die von einer anerkannten Prüfstelle die Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 bestätigt werden. Es werden die technischen Vorgaben nach § 9 EEG in gültiger Fassung eingehalten.
- Bei steckerfertigen PV-Anlagen werden die aktuell gültigen Vorgaben des Netzbetreibers zur Messtechnik eingehalten und die Installation der Module auf dem Balkon kann abweichend von Punkt 6 der Richtlinie in Eigenleistung erbracht werden.
- Bei PV-Anlagen auf Zweifamilienhäusern (ZFH) und Mehrfamilienhäusern (MFH) wird darüber hinaus die Anpassung der Stromverteilung zur Integration der für Mieterstrommodelle erforderlichen intelligenten Messtechnik gefördert.
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen steckerfertige PV-Anlagen biss 600 Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 400,- €
- für Anlagen ab 0,6 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 300,- €/kWp
- für Anlagen ab 10 kWp Zuschuss von 3.000,- € und zusätzlich 200,- €/kWp über 10 kWp
- für die Integration intelligenter Messtechnik bei PV Anlagen in Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern Zuschuss von 40 % der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten (Produkt- und Installationskosten für Elektroverteilung und Messtechnik einschließlich ggf. erforderlicher Schlitz-, Stemm-, Putz-, Abkastungsarbeiten), maximal 4.000,- € pro Förderantrag
- maximal 10.000,- € pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.