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IFB-Modernisierungsdarlehen

Darlehen von 100,00 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000,00 % je Wohneinheit

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert werden Modernisierungen von Wohnimmobilien.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden durchführen.

Aktueller Hinweis

Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau wie z. B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung oder An- bzw. Ausbau, z. B. Balkone/Loggien
- Balkonsanierung
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt, Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B.: Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Bei der Durchführung sind unter anderem die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten
- Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung

Art und Höhe der Förderung

- Darlehen von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit
- maximal 25.000,- €
- Auszahlung 100 %
- Laufzeit von 5 bis zu 30 Jahren bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr
- Kapitalmarktorientierter Zinssatz mit Bindung von 5 oder 10 Jahren, jeweilige Zinskonditionen unter www.ifbhh.de
- Abruffrist 12 Monate nach Darlehenszusage, Verlängerung in 6-Monatsschritten bis zu 12 Monate möglich
- Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusagedatum für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag
- keine Sondertilgungen zulässig
- vollständige Rückzahlung ohne Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.